AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
OOTO GmbH, Niklaus-Konrad-Strasse 44, 4500 Solothurn Stand: August 2026
1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der OOTO GmbH (nachfolgend OOTO) gegenüber ihren Kunden. Sie bilden Bestandteil jeder Offerte und jedes Vertrags. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn OOTO sie schriftlich anerkannt hat. Das gilt auch dann, wenn OOTO den Bedingungen des Kunden im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Bei Widersprüchen gehen die Bestimmungen der Offerte diesen AGB vor.
2 Vertragsschluss
Offerten von OOTO sind 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Offerte unterzeichnet oder sie per E-Mail annimmt, oder wenn OOTO auf Wunsch des Kunden mit der Arbeit beginnt. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch OOTO. E-Mail gilt als Schriftform.
3 Leistungen
OOTO erbringt Leistungen in den Bereichen digitale Strategie, Audit, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Generative Engine Optimization (GEO), Suchmaschinenwerbung (SEA), Performance Marketing, Webprojekte, Content und Beratung. Umfang und Inhalt der Leistung ergeben sich aus der Offerte. OOTO schuldet eine sorgfältige Leistung nach dem Stand der Technik, nicht einen bestimmten Erfolg, soweit die Offerte nichts anderes festhält.
Leistungen werden in vier Formen erbracht: als Audit, als Strategie, als Projekt mit definiertem Ergebnis und als Abonnement mit laufender Betreuung. Für jede Form gelten die nachfolgenden besonderen Bestimmungen.
4 Audit und Strategie
Audit und Strategie werden zu einem Fixpreis gemäss Offerte erbracht. Der Befund basiert auf den zum Zeitpunkt der Analyse verfügbaren Daten und Zugängen. Das Audit endet mit einer Strategieempfehlung und einer Besprechung des Befunds. Die Rechnung wird mit Übergabe des Dokuments gestellt.
5 Projekte
Projekte mit definiertem Ergebnis, insbesondere Webprojekte, werden zu einem Fixpreis oder nach Aufwand gemäss Offerte erbracht. Sofern die Offerte nichts anderes vorsieht, stellt OOTO 50% des Projektpreises bei Auftragserteilung und 50% bei Abnahme in Rechnung.
Der Kunde prüft das Ergebnis innert 10 Arbeitstagen nach Übergabe und meldet Mängel schriftlich. Erfolgt innert dieser Frist keine Meldung, gilt das Ergebnis als abgenommen. Die produktive Nutzung durch den Kunden gilt ebenfalls als Abnahme. Nach der Abnahme behebt OOTO gemeldete Mängel innert angemessener Frist; weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
Änderungen und Erweiterungen gegenüber dem offerierten Umfang gelten als Zusatzaufträge. OOTO verrechnet sie nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz oder nach separater Offerte. Verzögert sich ein Projekt aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verschieben sich die Termine entsprechend; nach einer Unterbrechung von mehr als 60 Tagen kann OOTO die bis dahin erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.
6 Abonnemente und Retainer
Laufende Leistungen, insbesondere SEO, GEO, SEA, Performance Marketing und Betreuung, werden als Abonnement zu einer monatlichen Pauschale gemäss Offerte erbracht.
Das Abonnement beginnt am in der Offerte genannten Datum und hat eine Mindestlaufzeit von drei Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert es sich stillschweigend um jeweils einen Monat, sofern es nicht gekündigt wird.
Beide Parteien können das Abonnement schriftlich unter Einhaltung einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats kündigen, erstmals auf das Ende der Mindestlaufzeit. Die Offerte kann eine längere Kündigungsfrist vorsehen.
Das gesetzliche Recht beider Parteien, den Vertrag jederzeit zu beenden (Art. 404 OR), bleibt unberührt. Beendet der Kunde das Abonnement vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder ohne Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist, erfolgt die Beendigung zur Unzeit. OOTO hat seine Kapazitäten, Werkzeuge und laufenden Kampagnen auf die vereinbarte Laufzeit ausgerichtet. Als Ersatz für die damit verbundenen Dispositionen schuldet der Kunde die Monatspauschalen bis zum Zeitpunkt, auf den eine ordentliche Kündigung frühestens möglich gewesen wäre. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass OOTO kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Keine Beendigung zur Unzeit liegt vor, wenn OOTO dem Kunden begründeten Anlass zur Beendigung gegeben hat.
OOTO kann die Monatspauschale mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende eines Kalendermonats anpassen. Der Kunde kann das Abonnement in diesem Fall auf den Zeitpunkt der Anpassung kündigen.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen eines Monats verfallen und werden nicht auf Folgemonate übertragen, sofern die Offerte nichts anderes vorsieht.
7 Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt OOTO rechtzeitig alle Informationen, Inhalte, Zugänge und Freigaben zur Verfügung, die für die Leistungserbringung notwendig sind. Dazu gehören insbesondere Zugänge zu Website, Hosting, Google Search Console, Google Analytics, Werbekonten und Social-Media-Konten. Der Kunde bezeichnet eine Ansprechperson mit Entscheidungskompetenz.
Freigaben erteilt der Kunde innert 5 Arbeitstagen. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verschieben sich Termine entsprechend. Mehraufwand, der dadurch entsteht, verrechnet OOTO nach Aufwand.
Für Inhalte, die der Kunde liefert, insbesondere Texte, Bilder, Logos, Marken und Produktangaben, ist der Kunde verantwortlich. Er sichert zu, dass er über die notwendigen Rechte verfügt und die Inhalte keine Rechte Dritter verletzen, und stellt OOTO von Ansprüchen Dritter frei.
8 Drittplattformen und Media-Budgets
OOTO arbeitet mit Plattformen und Werkzeugen Dritter, insbesondere Google, Meta, LinkedIn, Hosting-Anbietern, Content-Management-Systemen und Shop-Systemen. Für deren Verfügbarkeit, Funktionsweise, Nutzungsbedingungen, Regeländerungen, Kontosperrungen und Preise ist OOTO nicht verantwortlich. Verändert ein Dritter seine Leistung so, dass OOTO die vereinbarte Leistung nicht mehr wie vorgesehen erbringen kann, einigen sich die Parteien auf eine Anpassung.
Media-Budgets für Werbung, insbesondere für Google Ads, Meta Ads und LinkedIn Ads, werden ausschliesslich über Werbekonten des Kunden abgewickelt. Der Kunde ist Inhaber dieser Konten, hinterlegt dort das Zahlungsmittel und rechnet direkt mit der Plattform ab. OOTO erhält Zugriff auf die Konten, verwaltet das Budget im vereinbarten Rahmen und ist nicht Vertragspartei gegenüber der Plattform. Die Honorare von OOTO sind vom Media-Budget unabhängig.
9 Erfolgsaussagen
Rankings, Sichtbarkeit, Reichweiten, Klickpreise, Conversions und Umsätze hängen von Faktoren ab, die ausserhalb des Einflusses von OOTO liegen, insbesondere von den Algorithmen der Suchmaschinen und Plattformen, vom Wettbewerb, vom Produkt und vom Markt. OOTO gibt für solche Kennzahlen keine Garantie ab. Prognosen in Offerten, Strategien und Berichten sind Schätzungen auf Basis der verfügbaren Daten.
10 Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken exklusive Mehrwertsteuer. Zusatzaufwand verrechnet OOTO zum in der Offerte genannten Stundensatz, Spesen und Fremdkosten nach Aufwand. Abonnemente stellt OOTO monatlich im Voraus in Rechnung.
Rechnungen sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung in Verzug und schuldet einen Verzugszins von 5% pro Jahr sowie eine Mahngebühr von CHF 30.- pro Mahnung. Bei Zahlungsverzug kann OOTO ihre Leistungen nach schriftlicher Ankündigung einstellen, bis die offenen Rechnungen beglichen sind; die Vertragslaufzeit und die Zahlungspflicht des Kunden laufen währenddessen weiter. Die Verrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen, sofern OOTO sie nicht schriftlich anerkannt hat.
11 Konten, Zugänge und Daten
Domains, Hosting, Website, Werbekonten, Analytics-Konten und Social-Media-Konten laufen auf den Namen des Kunden und bleiben in seinem Eigentum. OOTO erhält für die Dauer des Vertrags die notwendigen Zugriffsrechte, bei Werbekonten in der Regel über das Verwaltungskonto von OOTO. Richtet OOTO Konten im Auftrag des Kunden ein, überträgt sie die Inhaberschaft spätestens bei Vertragsende auf den Kunden.
Mit Vertragsende endet der Zugriff von OOTO auf die Konten des Kunden. OOTO übergibt dem Kunden auf Verlangen die in seinen Konten liegenden Daten und Einstellungen. Interne Werkzeuge, Auswertungen, Vorlagen und Arbeitsdokumente von OOTO werden nicht herausgegeben.
Der Kunde ist für die Datensicherung seiner Website und seiner Konten verantwortlich, soweit OOTO diese Aufgabe nicht ausdrücklich übernommen hat.
12 Nutzungsrechte
Die Rechte an den von OOTO erstellten Arbeitsergebnissen, insbesondere Texten, Gestaltungen, Websites, Kampagnen und Konzepten, gehen mit vollständiger Bezahlung auf den Kunden über, soweit sie für den vereinbarten Zweck notwendig sind. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sie bei OOTO.
Konzepte, Strategien, Analysen, Methoden, Vorlagen, Quelldateien und Entwürfe, die nicht Teil des abgenommenen Ergebnisses sind, bleiben geistiges Eigentum von OOTO. Nicht angenommene Entwürfe und Offerten dürfen ohne Zustimmung von OOTO nicht verwendet oder an Dritte weitergegeben werden.
Für Software, Schriften, Bilder und Komponenten Dritter gelten deren Lizenzbedingungen. OOTO weist den Kunden auf kostenpflichtige Lizenzen hin; der Kunde trägt diese Kosten.
13 Netzwerk und Beizug Dritter
OOTO arbeitet als Netzwerk und zieht für die Leistungserbringung Partner und selbständige Fachpersonen bei. OOTO bleibt gegenüber dem Kunden alleinige Vertragspartei und verantwortlich für die Leistung.
Während der Vertragsdauer und zwölf Monate danach wird der Kunde Partner und Fachpersonen aus dem Netzwerk von OOTO, die er im Rahmen der Zusammenarbeit kennengelernt hat, weder anstellen noch direkt beauftragen, ohne dass OOTO schriftlich zugestimmt hat. Bei Verletzung schuldet der Kunde OOTO eine Entschädigung in der Höhe von drei Monatspauschalen, mindestens jedoch CHF 10'000.-.
14 Referenzen
OOTO darf den Kunden mit Name und Logo als Referenz nennen und die für ihn erbrachten Arbeiten in Portfolio, Website, Präsentationen und Social Media zeigen. Vertrauliche Zahlen veröffentlicht OOTO nur mit Zustimmung des Kunden. Der Kunde kann die Referenznennung jederzeit schriftlich untersagen; bereits publizierte Inhalte entfernt OOTO innert 30 Tagen.
15 Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln Informationen, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit über die andere Partei erhalten und die nicht öffentlich sind, vertraulich. Die Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.
OOTO bearbeitet Personendaten nach dem schweizerischen Datenschutzgesetz. Soweit OOTO im Auftrag des Kunden Personendaten bearbeitet, insbesondere bei Tracking, Analytics und Werbekampagnen, handelt sie als Auftragsbearbeiterin. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Datenbearbeitung auf seiner Website und in seinen Konten rechtmässig ist, insbesondere Datenschutzerklärung und Einwilligungen. OOTO unterstützt den Kunden dabei auf Anfrage nach Aufwand.
16 Haftung
OOTO haftet für Schäden, die sie vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den Wert des betreffenden Auftrags beschränkt, bei Abonnementen auf die Summe der Monatspauschalen der letzten zwölf Monate. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Nutzungsausfall und Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen, soweit das Gesetz dies zulässt.
OOTO haftet nicht für Schäden, die auf Handlungen Dritter zurückgehen, insbesondere auf Plattformen, Hosting-Anbieter, Software oder Inhalte des Kunden. Die Haftung für beigezogene Hilfspersonen ist ausgeschlossen, soweit das Gesetz dies zulässt.
17 Beendigung aus wichtigem Grund
Beide Parteien können den Vertrag fristlos beenden, wenn die andere Partei trotz schriftlicher Mahnung eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, zahlungsunfähig wird oder über sie der Konkurs eröffnet wird. Bis zur Beendigung erbrachte Leistungen bleiben geschuldet.
18 Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung ihrer Pflichten, wenn Ereignisse ausserhalb ihres Einflusses die Erfüllung verhindern, insbesondere Naturereignisse, Ausfälle von Netzen und Plattformen, behördliche Massnahmen, Streik oder Krieg. Die betroffene Partei informiert die andere ohne Verzug. Dauert das Ereignis länger als 60 Tage, kann jede Partei den Vertrag schriftlich beenden.
19 Änderungen
OOTO kann diese AGB anpassen. Für laufende Abonnemente gilt die neue Fassung ab dem nächsten Verlängerungstermin, sofern OOTO sie dem Kunden mindestens einen Monat vorher mitgeteilt hat. Für Projekte gilt die Fassung, die bei Vertragsschluss in Kraft war.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die ihrem Zweck am nächsten kommt.
20 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf und der kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Gerichtsstand ist Solothurn.